Ermäßigung der Umsatzsteuer auf 0% für Photovoltaikmodule und wesentliche Komponenten
Wichtig: In diesem Angebot wird davon ausgegangen, dass Sie berechtigt sind, das angebotene Produkt zu einem reduzierten MwSt.-Satz von 0% zu erwerben.
Gemäß § 12 Abs. 3 UStG reduziert sich die MwSt. auf 0% bei Lieferungen von Solarmodulen an den Betreiber einer Photovoltaikanlage, einschließlich der für den Betrieb einer Photovoltaikanlage wesentlichen Komponenten und der Speicher, die dazu dienen, den mit Solarmodulen erzeugten Strom zu speichern, wenn die Photovoltaikanlage auf oder in der Nähe von
- Privatwohnungen
- Wohnungen sowie
- öffentlichen und anderen Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden,
installiert wird.
Diese Voraussetzungen gelten als erfüllt, wenn die installierte Bruttoleistung der Photovoltaikanlage laut Marktstammdatenregister nicht mehr als 30 Kilowatt (peak) beträgt oder betragen wird.
Wenn Sie nicht zum Kreis der Steuerermäßigungsberechtigten gehören, aktivieren Sie bitte bei dem Steuersatz anstatt die 0% nach §12 Abs.3 UstG den Button 19%. Dadurch wird diese Seite neu geladen und das Produkt kann zu einem Gesamtpreis inkl. 19% MwSt. erworben werden.
Mit der dem Kauf bestätigt der Käufer, dass die Voraussetzungen gemäß §12 Abs. 3 UStG erfüllt sind und er dahingehend berechtigt ist.
Der oben ausgewiesene Gesamtpreis incl. MwSt. beinhaltet bereits 0% MwSt. Diese werden auf der Rechnung ausgewiesen. Sollte sich im Nachhinein herausstellen, dass die Berechtigung für den Nullsteuersatz nicht besteht oder bestand, wird der tatsächliche Steuersatz von 19% angesetzt und der daraus resultierende Differenzbetrag an den Käufer weiterbelastet. Der fehlende Mehrwertsteuerbetrag ist sofort fällig. Der Käufer haftet uns gegenüber bezüglich abzuführender Umsatzsteuer für seine Falschangaben, sofern uns ein Schaden durch seine Falschangaben entstanden ist.
Wir weisen darauf hin, dass eine Lieferung Ihrer Bestellung mit 0% Umsatzsteuer nur erfolgt, wenn die gesetzlichen Rahmenbedingungen es zulassen. Sollten wir nach Bestellabschluss und Bezahlung weitere Informationen oder Dokumente, zur Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben, benötigen, werden wir Sie darüber informieren.
„Auszug aus §12 UStG – hier Absatz 3:
(3) Die Steuer ermäßigt sich auf 0 Prozent für die folgenden Umsätze:
- die Lieferungen von Solarmodulen an den Betreiber einer Photovoltaikanlage, einschließlich der für den Betrieb einer Photovoltaikanlage wesentlichen Komponenten und der Speicher, die dazu dienen, den mit Solarmodulen erzeugten Strom zu speichern, wenn die Photovoltaikanlage auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen sowie öffentlichen und anderen Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden, installiert wird. Die Voraussetzungen des Satzes 1 gelten als erfüllt, wenn die installierte Bruttoleistung der Photovoltaikanlage laut Marktstammdatenregister nicht mehr als 30 Kilowatt (peak) beträgt oder betragen wird;
2. den innergemeinschaftlichen Erwerb der in Nummer 1 bezeichneten Gegenstände, die die Voraussetzungen der Nummer 1 erfüllen;
3. die Einfuhr der in Nummer 1 bezeichneten Gegenstände, die die Voraussetzungen der Nummer 1 erfüllen;
4. die Installation von Photovoltaikanlagen sowie der Speicher, die dazu dienen, den mit Solarmodulen erzeugten Strom zu speichern, wenn die Lieferung der installierten Komponenten die Voraussetzungen der Nummer 1 erfüllt."
Fragen und Antworten zum Thema Steuerbefreiung auf Photovoltaikanlagen & Heimspeicher
Link zum FAQ für das Jahressteuergesetz 2022:
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/foerderung-photovoltaikanlagen.html
Welche Anforderungen muss ich erfüllen?
Es gibt vom Gesetzgeber einige Voraussetzungen gemäß § 12 Abs. 3 UstG für den Kauf von Solaranlagen sowie dazugehörigen Komponenten und Batteriespeichern mit der Gewährleistung der Steuerbefreiung.
Die Anlage muss wohnungsnah sein oder auf öffentlichen und anderen Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden.
Die Solaranlage darf 30 KW (Peak) nicht überschreiten.
Die Lieferung und Inbetriebnahme muss nach dem 01.01.2023 erfolgen.
Du musst selbst Betreiber der Solaranlage sein und darfst die Anlage oder Komponenten nicht für jemanden Dritten erwerben.
Du darfst keinen gewerblichen Handel oder Weiterverkauf mit den erworbenen Komponenten betreiben.
Du musst Deinen Wohnort in Deutschland haben und für Dich muss das deutsche UstG gelten.
Wo muss ich diese Anforderungen erfüllen?
Die Anwendung des Nullsteuersatzes setzt eine Installation der Solarmodule/Speicher/wesentlichen Komponenten auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen oder öffentlichen und anderen Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden, voraus.
Wohnung/Privatwohnung ist jeder umschlossene Raum, der zum Wohnen oder Schlafen benutzt wird. Als Wohnung im Sinne dieser Vorschrift gelten daher auch Gebäude auf Freizeitgrundstücken und Gartenlauben in Kleingartensiedlungen.
Wohnwagen und Wohnschiffe sind nur dann als Wohnungen anzusehen, wenn sie nicht oder nur gelegentlich fortbewegt werden.
Öffentliche und andere Gebäude, die für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden, liegen vor, wenn das jeweilige Gebäude für Umsätze nach § 4 Nr. 11b, 14 bis 18, 20 bis 25, 27 und 29 oder § 12Container Abs. 2 Nr. 8 UStG oder für hoheitliche oder ideelle Tätigkeiten verwendet wird. können ebenfalls den für die Anwendung des Nullsteuersatzes erforderlichen Gebäudebegriff erfüllen, soweit die übrigen Voraussetzungen vorliegen (z. B. Schulcontainer, die für hoheitliche Tätigkeiten etwa zur Auslagerung von Schulklassen wegen Sanierungsarbeiten genutzt werden).
Welche Produkte sind von der Steuer befreit?
Nach der geplanten Regelung in § 12 Abs. 3 Nr. 1 UStG (neu) ist die Lieferung von Solarmodulen unabhängig davon begünstigt, ob die Solarmodule Teil einer Werklieferung sind oder einzeln erworben werden. Erfasst sind somit auch sogenannte Balkonkraftwerke, also Solarmodule, die auf dem Balkon aufgestellt und meistens mit einer Steckdose verbunden werden. Mobile Solarmodule (z. B. für Campingzwecke) sind dagegen nicht erfasst.
Was bedeutet in der Nähe?
In der Nähe der genannten Wohnungen/Gebäude befindet sich eine Photovoltaikanlage insbesondere, wenn sie auf dem Grundstück installiert ist, auf dem sich auch die betreffende Wohnung bzw. das betreffende begünstigte Gebäude befindet (z. B. Garage, Gartenschuppen, Zaun). Von einer Nähe ist daher auch auszugehen, wenn zwischen dem Grundstück und der Photovoltaikanlage ein räumlicher oder funktionaler Nutzungszusammenhang besteht (z. B. einheitlicher Gebäudekomplex oder einheitliches Areal).
Wie lange gilt das Gesetz?
Dazu gibt es keine genauen Angaben. Es kann erstmal von einem Geltungszeitraum von einem Jahr ausgegangen werden. Sollte in dem Gesetzeszeitraum eine Änderung des Maßnahmenbündels entschieden werden, welche die oben genannten Anforderungen aufheben oder widerlegen, behalten wir uns das Recht vor, die Mehrwertsteuer nachzufordern.